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Dienstleistungen

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 80 % bezuschusste iSFP ist das Ergebnis einer detaillierten Gebäudeenergieberatung, die Energieeinsparmöglichkeiten visualisiert und verständlich darstellt.

Werden die vorgeschlagenen energetischen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt, wird für diese Maßnahmen ein zusätzlicher Investitionszuschuss in Höhe von 5 % gewährt.

Der Bonus wird gewährt, wenn die im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Ablauf der Energieberatung

1. Gemeinsames Begehen Ihres Gebäudes; Untersuchung der Gebäudehülle und Heizungsanlage
2. softwaregestützte Analyse und energetische Bewertung des Ist-Zustandes
3. Ausarbeiten von baulichen und anlagentechnischen sinnvollen Sanierungsmaßnahmen → Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
4. Übergabe und Erläuterung des erstellten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)/Gebäudegutachtens.

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Einzelmaßnahmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen
Die Förderung von Einzelmaßnahmen ist in vier Bereiche unterteilt:
– Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
– Anlagentechnik (außer Heizung)
– Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
– Heizungsoptimierung
Folgende Einzelmaßnahmen werden durch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) über seinen Programmteil „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) mit folgenden Fördersätzen bezuschusst:

Baubegleitung: bei allen Programmteilen 50 %
Anschluss an ein Wärmenetz: 35 %
Anschluss an ein Gebäudenetz: 35 %
Solarkollektoranlagen: 25 %
Gebäudehülle: 15 % (+5 % iSFP-Bonus), Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € brutto
Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus), Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € brutto
Heizungsoptimierung: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus), Mindestinvestitionsvolumen 300 €
Biomasseheizungen: 10 %
Wärmepumpen: bis zu 40 %

Innovative Heizungstechnik: bis zu 35 %

Es kann sein, dass wir hier bei den sehr dynamischen Änderungen der Förderprograme nicht immer die aktuellsten Förderraten auflisten. Die aktuellen Fördersätze können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ansehen.

Energieausweis für Wohngebäude

Wer als Eigentümer ein Haus, eine Wohnung oder gewerbliche Räume verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Welche Art von Energieausweis benötigen Sie?

Der Bedarfsausweis ist für Wohngebäude mit Baujahr vor 1977 und bis 4 Wohneinheiten notwendig.
Für alle anderen Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude gilt Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis ermöglicht eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei ihm wird der Energiebedarf eines Gebäudes anhand seines Zustandes (Fassade, Fenster, Dach, Heizung etc.) ermittelt.
Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde (Energieverbrauch von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Monaten), die vom Verhalten der Bewohner abhängen.

Ob Sie Ihr Eigentum verkaufen oder vermieten wollen, wir erstellen für Sie den passenden Energieausweis.

Energetische Baubegleitung

Auch eine Lebensweisheit besagt, dass vier Augen mehr sehen als zwei.

Sie haben vor, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude geförderten Sanierungsmaßnahmen (ob im Alt- oder Neubau oder auch einzelne Maßnahmen) umsetzen. Dann können wir Sie bei der Umsetzung begleiten, damit die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden.

Der Fördersatz für die energetische Baubegleitung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.