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Dienstleistungen

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 50 % bezuschusste iSFP ist das Ergebnis einer detaillierten Gebäudeenergieberatung, die Energieeinsparmöglichkeiten visualisiert und verständlich darstellt.

Werden die vorgeschlagenen energetischen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt, wird für diese Maßnahmen ein zusätzlicher Investitionszuschuss in Höhe von 5 % gewährt.

Außerdem steigt die förderfähige Investitionssumme von 30.000 €auf 60.000€ pro Jahr!
Dies gilt ZUSÄTZLICH zu einem Heizungsaustausch!

Der Bonus wird gewährt, wenn die im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Ablauf der Energieberatung

1. Gemeinsames Begehen Ihres Gebäudes; Untersuchung der Gebäudehülle und Heizungsanlage
2. softwaregestützte Analyse und energetische Bewertung des Ist-Zustandes
3. Ausarbeiten von baulichen und anlagentechnischen sinnvollen Sanierungsmaßnahmen → Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
4. Übergabe und Erläuterung des erstellten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)/Gebäudegutachtens.

Einzelmaßnahmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen
Die Förderung von Einzelmaßnahmen ist in vier Bereiche unterteilt:
– Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
– Anlagentechnik (außer Heizung)
– Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
– Heizungsoptimierung
Folgende Einzelmaßnahmen werden durch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) über seinen Programmteil „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) mit folgenden Fördersätzen bezuschusst:

Baubegleitung: bei allen Programmteilen 50 %
Anschluss an ein Wärmenetz: 35 %
Anschluss an ein Gebäudenetz: 35 %
Solarkollektoranlagen: 25 %
Gebäudehülle: 15 % (+5 % iSFP-Bonus), Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € brutto
Heizungsoptimierung: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus), Mindestinvestitionsvolumen 300 €
Biomasseheizungen: 10 %
Wärmepumpen: bis zu 40 %

Innovative Heizungstechnik: bis zu 35 %

Es kann sein, dass wir hier bei den sehr dynamischen Änderungen der Förderprograme nicht immer die aktuellsten Förderraten auflisten. Die aktuellen Fördersätze können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ansehen.

Energetische Baubegleitung

Auch eine Lebensweisheit besagt, dass vier Augen mehr sehen als zwei.

Sie haben vor, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude geförderten Sanierungsmaßnahmen (ob im Alt- oder Neubau oder auch einzelne Maßnahmen) umsetzen. Dann können wir Sie bei der Umsetzung begleiten, damit die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden.

Der Fördersatz für die energetische Baubegleitung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.